15.01.2005 Tageszeitung: Neue Presse Hannover Alle Spenden für Flutopfer werden auf Steuer angerechnet Berlin: Bund und Länder haben sich für einen großzügigen Umgang mit Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe in Asien ausgesprochen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen alle Spenden zur Hilfe für die Flutopfer als mildtätiger Zweck steuerbegünstigt sein- auch wenn Sie an Einrichtungen gehen, die laut Ihrer Satzung eigentlich keine mildtätigen Zwecke verfolgen, beispielsweise an Sport- oder Kleingartenvereine. Private Spenden an Flutopfer sind ohnehin steuerlich anrechenbar. Es reiche ein vereinfachter Spendennachweis durch Einzahlungsbeleg oder Buchungsbestätigung. Sachspenden von Unternehmen aus Betriebsvermögen dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden. |