15.01.2005 Tageszeitung: Neue Presse Hannover

Alle Spenden für Flutopfer werden auf Steuer angerechnet

Berlin: Bund und Länder haben sich für einen großzügigen Umgang mit Spenden
für die Opfer der Flutkatastrophe in Asien ausgesprochen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen alle Spenden zur Hilfe für
die Flutopfer als mildtätiger Zweck steuerbegünstigt sein- auch wenn Sie an
Einrichtungen gehen, die laut Ihrer Satzung eigentlich keine mildtätigen
Zwecke verfolgen, beispielsweise an Sport- oder Kleingartenvereine. Private
Spenden an Flutopfer sind ohnehin steuerlich anrechenbar. Es reiche ein
vereinfachter Spendennachweis durch Einzahlungsbeleg oder
Buchungsbestätigung. Sachspenden von Unternehmen aus Betriebsvermögen dürfen als Betriebsausgaben abgezogen werden.


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